Was ist die City Tax in Karlsruhe?
Viele Städte in Deutschland erheben eine sogenannte Beherbergungssteuer – auch als „City Tax" bekannt. Diese Steuer gilt nicht nur für Hotels, sondern in vielen Kommunen auch für private Kurzzeitvermieter auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com.
Ob und in welcher Höhe eine Beherbergungssteuer in Karlsruhe aktuell erhoben wird, hängt von der aktuellen Satzung der Stadt ab. Da sich diese Regelungen ändern können, empfehlen wir, die aktuelle Fassung direkt beim Stadtamt Karlsruhe zu prüfen.
Wer muss die Steuer zahlen?
Die Beherbergungssteuer wird in der Regel auf gewerbliche und private Beherbergungsleistungen erhoben. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Wohnung über Airbnb, Booking.com oder ähnliche Plattformen vermieten, können Sie als Steuerpflichtiger gelten.
In den meisten deutschen Städten, die eine Beherbergungssteuer haben, gibt es folgende Grundprinzipien:
- Die Steuer wird pro Übernachtung und Gast berechnet
- Geschäftsreisende sind häufig befreit (bei Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung)
- Der Vermieter ist für die korrekte Erhebung und Abführung verantwortlich
- Plattformen wie Airbnb führen die Steuer in manchen Städten automatisch ab
Was bedeutet das für Airbnb-Vermieter konkret?
Als Privatvermieter oder gewerblicher Gastgeber auf Airbnb müssen Sie prüfen:
In einigen Städten hat Airbnb Vereinbarungen mit der Gemeinde. Prüfen Sie Ihr Airbnb-Dashboard unter „Steuereinstellungen".
Falls nicht automatisch abgeführt, müssen Sie die Steuer von Ihren Gästen einziehen und monatlich oder quartalsweise an die Stadt abführen.
Für die Befreiung von Geschäftsreisenden benötigen Sie einen Nachweis (z.B. Dienstreisebescheinigung). Diese müssen aufbewahrt werden.
Praktischer Tipp: So gehen unsere Kunden damit um
Bei APOLONIA Living übernehmen wir im Rahmen des Full-Management-Modells die gesamte Kommunikation mit Gästen – inklusive der Dokumentation und Abwicklung steuerrelevanter Belege. Unsere Eigentümer müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Für Selbstverwalter empfehlen wir:
- Die aktuelle Satzung der Stadt Karlsruhe regelmäßig zu prüfen
- Alle Buchungsnachweise und Gästelisten zu archivieren
- Einen Steuerberater mit Immobilien-Schwerpunkt hinzuzuziehen
- Die Airbnb-Steuereinstellungen korrekt zu konfigurieren
Fazit: Nicht ignorieren, aber auch nicht überkommentieren
Die Beherbergungssteuer ist kein Grund, auf Kurzzeitvermietung zu verzichten. Sie ist eine der vielen administrativen Aufgaben, die zum Betrieb gehören – und die sich bei professioneller Verwaltung einfach in den Prozess integrieren lässt.
Wenn Sie keine Lust auf diesen Verwaltungsaufwand haben: Das ist genau der Grund, warum es APOLONIA Living gibt.
⚠️ Hinweis zur Aktualität
Steuerliche Regelungen ändern sich. Bitte prüfen Sie die aktuell gültige Satzung der Stadt Karlsruhe oder wenden Sie sich an einen Steuerberater. Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
