Registrierungspflicht ab Mai 2026:
Was Airbnb-Vermieter jetzt tun müssen
18. Mai 2026 · 3 Minuten Lesezeit
⚠️ Ab 20. Mai 2026 gilt die EU-Verordnung (EU) 2024/1028. Inserate ohne gültige Registrierungsnummer werden von Airbnb, Booking.com und anderen Plattformen automatisch gesperrt.
Was ändert sich konkret?
Die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung verpflichtet alle Plattformen (Airbnb, Booking.com, VRBO etc.) dazu, nur noch Inserate mit einer gültigen Registrierungsnummer anzuzeigen. Die Registrierung erfolgt bei der lokalen Behörde – in Karlsruhe beim Ordnungsamt.
Zusätzlich müssen Plattformen ab diesem Datum monatlich Daten an die Behörden melden: Name des Vermieters, Anzahl der Übernachtungen, Einnahmen. Die Bundesnetzagentur fungiert als zentrale Schnittstelle für Deutschland.
Was passiert wenn man sich nicht registriert?
Inserate ohne Registrierungsnummer werden automatisch delistet – also aus den Suchergebnissen entfernt. Zusätzlich drohen Bußgelder:
- 5.000 – 30.000 € pro Verstoß bei fehlender Registrierung
- Bis zu 500.000 € bei systematischer Nichtbeachtung
Was bedeutet das für Karlsruhe?
Karlsruhe muss bis zum 20. Mai 2026 ein Registrierungssystem eingeführt haben. Wir empfehlen, sich frühzeitig beim Karlsruher Ordnungsamt zu informieren und die Registrierung nicht auf den letzten Moment zu verschieben.
Hinweis: Die EU-Verordnung schafft keine einheitlichen Verbote oder Nutzungslimits – bestehende lokale Regelungen wie das Zweckentfremdungsverbot bleiben unverändert bestehen.
Wie APOLONIA Living Sie schützt
Als Full-Management-Partner übernehmen wir die Registrierung für unsere Kunden – von der Beantragung bis zur Hinterlegung der Nummer in allen Inseraten. Unsere Kunden müssen sich um nichts kümmern.
Betreiben Sie Ihr Objekt selbst und sind unsicher ob Sie betroffen sind? Sprechen Sie uns an – wir beraten kostenlos.
